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STÄDTEREISEN / NR. 0168 |
Die Einreise für Bewohner der EU-Staaten ist ohne Visum für einen unbegrenzten Aufenthalt möglich. Notwendig ist der gültige Reisepass, für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist auch der gültige Personalausweis ausreichend.
2002 wurde der Euro eingeführt. In den Niederlanden gilt das Gesetz, dass die Kassen landesweit die Endbeträge auf 5 Cent ab- oder aufrunden müssen. 1 und 2 Cent-Münzen werden deshalb im Bargeldverkehr nicht mehr gebraucht.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Seit dem 1.1.2006 ersetzt die EHIC das bisherige Formular E 111. Im schweren Krankheitsfall oder nach einem Unfall wird der Rücktransport nur von privaten Krankenkassen getragen. Es empfiehlt sich deshalb, eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die solche Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Einreise nach den Bestimmungen des EU-Heimtierausweises von 2004 (z.B. Chip oder Tätowierung, aktuelle Tollwut-Schutzimpfung etc.). Die Einreise mit Hunden des Typ Pit-Bull-Terrier ist verboten. Für Bull-Terrier-Rassen wie American-Staffordshire-Terrier und Bull-Terrier gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Bei den letztgenannten Bull-Terrier-Rassen empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. In den Niederlanden gilt generell Leinenpflicht.
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